Wie groß darf ein Gartenhaus sein? Die Regeln

Wie groß darf ein Gartenhaus sein? Die Regeln

Viele Gartenbesitzer fragen sich, welche Maße erlaubt sind. Ein kleines Bauwerk gilt oft als bauliche Anlage und unterliegt klaren Vorschriften. Die wichtigsten Kriterien sind Brutto-Rauminhalt, Grundfläche und Höhe.

Die zulässigen Grenzen variieren je nach Bundesland. In manchen Regionen liegt die Freigrenze bei etwa 75 m³ Brutto-Rauminhalt. Kommunale Satzungen oder Bebauungspläne können strengere Regeln vorgeben.

Ob eine baugenehmigung nötig ist, hängt von Größe und Nutzung ab. An der Grenze sind häufig max. 3 m mittlere Wandhöhe und Einschränkungen bei Aufenthaltsräumen oder Feuerstätten verbindlich.

In Kleingärten gelten eigene Regeln: meist eine Maximalfläche von 24 m² inklusive überdachtem Sitzplatz und kein dauerhafter Aufenthalt. Diese Hinweise helfen bei der rechtssicheren Planung Ihres Bauvorhabens.

Wesentliche Erkenntnisse

Inhaltsverzeichnis

  • Maße werden über Rauminhalt, Fläche und Höhe geprüft.
  • Bundesland und Kommune bestimmen die konkreten Regeln.
  • Baugenehmigung nötig bei Überschreitung oder Nutzung als Wohnraum.
  • Grenzbebauung oft nur bis 3 m mittlere Wandhöhe möglich.
  • Schrebergärten: meist 24 m² und kein dauerhafter Aufenthalt erlaubt.

Ihr Ziel und die aktuellen Regeln verstehen: So planen Sie Ihr Gartenhaus heute

Bevor Sie planen, klären Sie Ihr konkretes Vorhaben und die geltenden Bauvorgaben. Definieren Sie, ob das gartenhaus nur als Abstellraum oder als kurzzeitiger Aufenthaltsraum dienen soll. Die Nutzung entscheidet oft über die Notwendigkeit einer genehmigung.

Prüfen Sie als nächstes den standort. Liegt Ihr Grundstück in einer strengen Siedlung mit Gestaltungssatzung oder ohne bindenden bebauungsplan? Diese Vorgaben regeln Maße, Materialien, Farben und Dachformen.

„Frühzeitige Klärung spart später Zeit, Kosten und Nerven.“

  • Definieren Sie das Vorhaben: Lager oder Aufenthaltsqualität.
  • Prüfen Sie Bebauungsplan, Landesbauordnung und Gestaltungssatzung.
  • Ermitteln Sie, ob das gartenhaus genehmigungsfrei bleibt oder eine Genehmigung nötig ist.
  • Beachten Sie Siedlungsregeln und legen Sie Maße früh fest.
  • Halten Sie Skizzen und Datenblätter bereit für das Amt.

wie groß darf ein Gartenhaus sein: Kriterien, die die Genehmigungspflicht bestimmen

Regionale Vorschriften legen fest, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei bleibt. Entscheidend sind Volumen, Nutzungsart und der genaue Standort.

Bundesland und Landesbauordnung: Der wichtigste Hebel

Das jeweilige Bundesland bestimmt per landesbauordnung, welche Grenzwerte gelten. Manche Länder erlauben bis zu 75 m³, andere setzen Flächenlimits ab 10 m².

siehe auch:   Übernachtungen im Gartenhaus – Wie oft erlaubt?

Größe und Höhe: Rauminhalt, Grundfläche, mittlere Wandhöhe

Maßgeblich ist der Brutto-Rauminhalt in kubikmetern und die mittlere wandhöhe. Viele Regeln stoppen bei drei metern. Die Wandhöhe inklusive Dachanteil entscheidet oft über Privilegien wie Grenzbebauung.

Verwendungszweck: Aufenthaltsraum vs. Gerätehaus

Als aufenthaltsraum mit Heizung oder Sanitär steigt die Pflicht zur baugenehmigung. Ein schlichtes Gerätehaus bleibt eher genehmigungsfrei, solange keine Kochstelle oder Feuerstätte geplant ist.

Standort im Garten: Siedlung, Außenbereich, Grundstücksgrenze

Der Standort beeinflusst Abstände und Maße. In dichter siedlung gelten oft strengere Regeln als im Außenbereich. Kalkulieren Sie stets mit Außenmaßen (Brutto), damit klar bleibt, wie groß darf gartenhaus in Ihrer Lage werden.

gartenhaus größe

Regeln nach Bundesland: Wann Gartenhäuser genehmigungsfrei sind

Jedes Bundesland setzt eigene Schwellen für genehmigungsfreie Bauwerke. Das betrifft Volumen, Grundfläche und die Lage im Grundstück oder in der siedlung. Kurz: Was in NRW klappt, gilt nicht automatisch in Bayern oder Berlin.

gartenhaus bundesland

NRW kurz erklärt

In Nordrhein‑Westfalen sind Bauten bis 75 kubikmetern meist verfahrensfrei. An der grundstücksgrenze gilt eine Grenze von 30 m³. Bedingungen: keine Feuerstätte, mittlere Wandhöhe ≤ 3 m und Längenlimits (9 m je Grenze, 18 m gesamt).

Bayern und Städte mit Flächenregeln

Bayern erlaubt ebenfalls bis 75 m³ verfahrensfrei; Grenzbebauung braucht ≤ 3 m mittlere Wandhöhe und Längenbegrenzungen. In Städten wie Berlin, Sachsen oder Thüringen greifen oft flächenbasierte Schwellen ab 10 m² grundfläche.

Weitere Beispiele und Hinweis

Baden‑Württemberg und Niedersachsen sehen innerorts häufig 40 m³ vor, Rheinland‑Pfalz 50 m³. Außerhalb bebauter siedlung-teile ist oft eine baugenehmigung nötig.

  • Prüfen Sie Ihr bundesland frühzeitig.
  • Bei Unsicherheit kann ein bauantrag nötig werden.
  • So klären Sie, ob das geplante gartenhaus baugenehmigung gartenhaus braucht oder gartenhäuser genehmigungsfrei bleiben.

Bebauungsplan und Gestaltungssatzung: Lokale Vorgaben vor Baubeginn prüfen

Die kommunale Planung kann Maximalmaße, Aufstellorte oder Verbote festlegen. Ein strenger bebauungsplan steht über landesrechtlichen Erleichterungen und kann die Errichtung sogar untersagen.

In Praxisfällen gelten teils enge Werte (z. B. 20 m³ und 7,5 m² in Kerpen).

bebauungsplan

Wenn der Plan schärfer regelt

Prüfen Sie alle vorgaben zu Standort, Fläche und Material. Selbst für verfahrensfreie Bauten kann eine Anzeige- oder Antragspflicht bestehen, wie etwa in der Siedlung „Zum Erlenbusch“ in Münster.

Gestaltung: Dachform, Farben, Materialien

Gestaltungssatzungen konkretisieren die bauordnung. Beispiele aus Aachen oder Hattingen zeigen: Dachform, Fassadenmaterial und Farbwelt werden oft vorgeschrieben.

  • Der bebauungsplan hat Vorrang vor dem bundesland-weiten Recht.
  • Holen Sie Einsicht beim zuständigen bauamt und dokumentieren Sie Vorgaben im Projekt.
  • Eine formlose Voranfrage klärt schnell, ob für die Errichtung gartenhauses eine Anzeige oder genehmigung nötig ist.

„Früh prüfen, dokumentieren, ausführen – so vermeiden Sie spätere Probleme.“

Größen richtig berechnen: Rauminhalt, Grundfläche und Höhe in der Praxis

Die korrekte Ermittlung von Volumen und Höhe ist praxisrelevant für jede Planung. Messen Sie stets außen an den Außenkanten, denn der Brutto‑Rauminhalt wird in kubikmetern nach Außenmaßen berechnet.

gartenhaus rauminhalt

Brutto‑Rauminhalt in m³: Außenmaße korrekt ansetzen

Rechnen Sie Länge × Breite × Höhe mit den Außenkanten. Innenmaße führen leicht zu Unterschätzungen und falschen Ergebnissen.

  • Praxis: NRW nutzt 75 m³ als Schwelle; Bebauungspläne können strengere Maxima vorgeben.
  • Dokumentieren Sie alle Werte, damit das Amt Ihre Berechnung prüfen kann.

Mittlere Wandhöhe bis 3 m: Dachneigung und Anrechnung

Ermitteln Sie die Außenwandhöhe vom Gelände bis zur Dachfläche. Für die anteilige Dachhöhe gilt in Bayern: Neigungen bis 70° werden zu einem Drittel, bei steileren Dächern voll zur mittleren wandhöhe gerechnet.

Die Grenze von drei meter entscheidet oft über Privilegien wie Grenzbebauung. Kleine Abweichungen ändern den Status und können eine baugenehmigung nötig machen.

  • Prüfen Sie grundfläche und höhe gemeinsam vor Bestellung eines Bausatzes.
  • Halten Sie Rechenschritte nachvollziehbar, um Nachfragen schnell zu beantworten.

Standort und Abstände: Wo das Gartenhaus stehen darf

Der Standort entscheidet oft darüber, welche Abstände und Regeln gelten. Planen Sie den Standort so, dass der allgemeine Mindestabstand von drei meter zur grundstücksgrenze eingehalten wird. Nur dann bleiben Konflikte mit nachbarn und Ordnungsbehörden unwahrscheinlicher.

siehe auch:   Ist eine Überdachung im Garten genehmigungspflichtig?

In NRW sind Ausnahmen möglich: Kleine Bauten bis 30 m³ dürfen unter Bedingungen direkt an die Grenze. Voraussetzung ist unter anderem eine mittlere Wandhöhe von ≤ 3 m und die Einhaltung der Längenlimits.

Mindestabstand und Längenlimits

Beachten Sie die üblichen Längenbudgets: meist 9 meter je Grundstücksgrenze, 18 m insgesamt inklusive anderer Nebenanlagen. Prüfen Sie vorab, ob bereits Flächen durch weitere Gebäude belegt sind.

Regenwasser ableiten

Leiten Sie Niederschlagswasser vom Dach auf das eigene grundstück ab. Das schützt vor Ärger mit nachbarn und entspricht gängigen vorschriften.

gartenhaus standort und abstände

Prüfpunkt Empfehlung Warum wichtig
Mindestabstand 3 meter (außer Ausnahmen) Vermeidet Nachbarschaftskonflikte
Grenzbebauung Bis 30 m³ in NRW bei ≤ 3 m Ermöglicht platzsparende Lösungen
Entwässerung Auf eigenes grundstück ableiten Rechtssicherheit, kein Wasser auf Nachbarsgrund
Längenbudget 9 m je Seite / 18 m gesamt Begrenzt Gesamtnutzung der Grenze

Grenzbebauung rechtssicher umsetzen

Grenznahe Bauten brauchen klare Regeln, damit Planung und Nachbarschaft stimmen.

Voraussetzungen für die Bebauung

Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten sind erlaubt. Halten Sie die mittlere wandhöhe bei höchstens drei metern.

Längen- und Summenbegrenzung

Pro Grenze gelten meist 9 meter. Die Gesamtlänge aller Grenzabschnitte liegt je nach Recht zwischen 15 und 18 m.

Sonderfall NRW und technische Details

In NRW sind bis zu 30 m³ direkt an der grundstücksgrenze möglich, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

Leiten Sie Regenwasser auf das eigene Grundstück und dokumentieren Sie Wandhöhe sowie Messpunkte, damit bei Rückfragen keine baugenehmigung nötig wird.

  • Prüfen Sie früh alle relevanten vorgaben zur grenzbebauung.
  • Dokumentation: Messprotokoll in Metern und Schnittpunkten bereitstellen.
  • Beachten Sie Brandschutz, Materialwahl und Entwässerung in dichter siedlung.
  • Sprechen Sie kurz mit den nachbarn, um Konflikte zu vermeiden.

Sauber dokumentiert und abgestimmt lässt sich die Grenzbebauung rechtssicher durchführen.

Nutzung, Ausstattung und Fundament: Was erlaubt ist – und was nicht

Bereits die geplante Ausstattung kann aus einem schlichten Bauvorhaben schnell ein genehmigungspflichtiges Projekt machen. Prüfen Sie deshalb früh, welche Einrichtungen erlaubt sind.

Keine dauerhaften Aufenthalte

Für ein genehmigungsfreies gartenhaus sind Sanitär, Kochstellen, Heizung oder Schlafgelegenheiten ausgeschlossen. Ohne diese Ausstattungen bleibt der Bau meist als reines Nebengebäude anerkannt.

Feuerstätten sind ausdrücklich tabu; ihr Einbau führt in vielen Fällen zur Pflicht einer baugenehmigung.

Fundament-Frage

In NRW sind Fundamente (Platten, Punktfundamente, Beton) für verfahrensfreie Bauten zulässig, solange sonstige vorschriften eingehalten werden. Ortsrecht oder Bebauungspläne können jedoch Einschränkungen bringen.

Mobiles Gartenhäuschen als Alternative

Ein mobiles gartenhäuschen auf Rädern oder Kufen ohne feste Verbindung zum Boden fällt meist nicht unter klassisches Baurecht. Das kann Pflichten vermeiden, verlangt aber sichere Befestigung beim Abstellen.

Achten Sie zudem auf:

  • Brandschutz, Stromanschlüsse und Belüftung
  • Einhalten von kubikmetern‑Grenzen
  • Ruhe in dichter siedlung (keine Generatoren oder Öfen)
  • Jede spätere Nutzungsänderung kann eine nachträgliche Genehmigung nötig machen

Aspekt Erlaubt (NRW) Konsequenz
Ausstattung für Aufenthalt Nein (Sanitär, Küche, Schlaf) Verlust der Genehmigungsfreiheit
Feuerstätten Unzulässig Baugenehmigung erforderlich
Fundament Ja (Platten/Punkt/Beton) Ortssatzung prüfen
Mobile Lösung Räder/Kufen ohne Bodenverbindung Meist kein Baurechtspflicht

Genehmigungsprozess: Vom Bauantrag bis zur Zustimmung der Nachbarn

Planung bedeutet auch Behördenarbeit: So bringen Sie Ihr Vorhaben sicher durch das Genehmigungsverfahren. Verfahrensfreiheit heißt nicht Freiheit von Regeln. Auch ohne Antrag haftet der Bauherr für Einhaltung von bauordnung, Abständen und Entwässerung.

Verfahrensfrei heißt nicht frei von Vorschriften

Wichtig: Kein bauantrag entbindet nicht von Pflichten. Prüfen Sie beim zuständigen bauamt, welche Nachweise nötig sind.

Bauantrag stellen: Entwurfsverfasser, Unterlagen, Lageplan

Für die gartenhaus baugenehmigung reichen oft vereinfachte Unterlagen. Legen Sie Material, Maße, Ausstattung und einen Lageplan vor.

  • Der Lageplan zeigt Maße, Abstände und Entwässerung.
  • Der Entwurfsverfasser oder der Bauherr kann das vereinfachte Verfahren nutzen.
  • Klärung beim zuständigen bauamt reduziert Nachfragen.

Ausnahme oder Befreiung bei strengen Bebauungsplänen

Ist der bebauungsplan eng, sind Ausnahmen nach § 31 BauGB möglich. Begründen Sie städtebauliche Vertretbarkeit und dokumentieren Sie das Vorhaben.

Nachbarn einbinden: Zustimmung, Konfliktvermeidung, Grenzbebauung

Sprechen Sie früh mit den nachbarn. Zustimmung schützt vor Streit und verkürzt Bearbeitungszeiten bei baugenehmigung gartenhaus oder bei grenznahen Lösungen.

Transparente Unterlagen und frühe Abstimmung beim zuständigen bauamt sparen Zeit und Risiken.

Sonderfall Schrebergarten: 24 m² nach Bundeskleingartengesetz

Für Kleingärten gelten spezielle Regeln, die deutlich vom allgemeinen Baurecht abweichen.

siehe auch:   Bauanleitung: Gewächshaus für die Küche selber bauen

Die Laube darf insgesamt bis zu 24 m² Grundfläche haben. Dieser Wert umfasst auch überdachte Sitzplätze.

Eine dauerhafte Wohnnutzung ist ausgeschlossen. Als Aufstellort bleibt der Bau meist genehmigungsfrei, solange die Vereins‑ und Satzungsregeln eingehalten werden.

Gartenlaube mit überdachtem Freisitz: Grenzen und Nutzung

Beachten Sie Bauart, Höhe und Gestaltung. Auch wenn gartenhäuser genehmigungsfrei sind, können Vereine strengere Vorgaben machen.

  • Lauben bis 24 m² grundfläche inklusive Freisitz sind zulässig.
  • Kein dauerhafter Aufenthaltsraum oder vollständiger Wohnraum erlaubt.
  • Prüfen Sie Vereinsregeln und das jeweilige Bundesland-Recht.
  • Achten Sie auf Volumenangaben in kubikmetern bei Fertigbausätzen.
  • Optische Einfügung in die Parzellen‑siedlung und Genehmigungen für Anschlüsse sind wichtig.

Dokumentieren Sie Maße und raum‑Nachweise, damit bei Kontrollen keine Unklarheiten entstehen.

Risiken bei Verstößen: Schwarzbau, Bußgelder und Rückbau

Unkontrollierte Errichtung kann zu sofortigen Nutzungsverboten und Rückbauaufforderungen führen.

Wer ohne baugenehmigung oder entgegen lokaler vorschriften baut, setzt das Projekt großen Risiken aus.

Konsequenzen in der Praxis: Abriss, Strafzahlungen, Nachgenehmigung

Behörden können Abriss anordnen und erhebliche Bußgelder verhängen. In NRW reichen die Sanktionen von kleineren Summen bis zu 500.000 Euro bei schweren Verstößen.

Der Bußgeldkatalog nennt für einfache Fälle beim gartenhauses oft Werte um 2.000 Euro.

  • Ein nachträglicher bauantrag oder eine baugenehmigung kann helfen, ist aber nicht garantiert.
  • Das zuständige bauamt prüft strenger, wenn das bauvorhaben bereits realisiert ist.
  • Bis zur Entscheidung kann eine sofortige Nutzungsuntersagung verhängt werden.
Risiko Mögliche Folge Praxisbeispiel
Verstoß gegen Vorschriften Abriss, Bußgeld Rückbau angeordnet durch Gemeinde
Fehlende Genehmigung Nutzungsverbot, Nachgenehmigung nötig Bauantrag nachträglich gestellt
Belästigung der Nachbarn Strengere Prüfung durch Amt Zuständiges Amt verlangt Änderungen

Dokumentieren Sie die Einhaltung pro bundesland und sprechen Sie vor der Errichtung gartenhauses mit dem zuständigen Amt. So reduzieren Sie das Risiko teurer Sanktionen und schützen Ihr Projekt.

Fazit

Abschließend zählt vor allem eins: Klare Dokumentation und frühe Abstimmung mit dem zuständigen Amt schützen vor Überraschungen.

Prüfen Sie stets das bundesland und den lokalen bebauungsplan. Halten Sie Vorgaben zu Brutto‑Rauminhalt, mittlerer Wandhöhe, Abständen und Nutzung genau ein.

Ein gartenhaus bleibt oft genehmigungsfrei, solange Schwellenwerte und Ausstattungsverbote eingehalten werden. Andernfalls ist eine baugenehmigung nötig. Bei grenznahen Lösungen beachten Sie Längenlimits und Entwässerung.

Informieren Sie die nachbarn früh. Eine formale zustimmung ist nicht immer Pflicht, hilft aber Konflikte zu vermeiden. Bei Unsicherheit: Voranfrage oder vereinfachtes Verfahren nutzen, bevor Material bestellt wird.

FAQ

Welche Maße lösen in der Regel eine Genehmigungspflicht aus?

Die Schwellen variieren je nach Bundesland und örtlichem Bebauungsplan. Häufig entscheidet das Volumen (m³), die Grundfläche (m²) und die mittlere Wandhöhe. Typische Grenzen liegen zwischen 30 und 75 m³ oder 10–10 m² bei strengeren Regelungen. Prüfen Sie immer die Landesbauordnung und den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

Wann gilt ein Gartenhäuschen als Aufenthaltsraum und was ändert sich dadurch?

Ein Raum gilt als Aufenthaltsraum, wenn er für längere Zeit Aufenthalte ermöglicht (Sitzgelegenheiten, Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum). Dann greifen strengere Vorschriften: meist keine Genehmungsfreiheit, Anforderungen an Brandschutz, Belichtung und Entwässerung sowie gegebenenfalls ein Bauantrag.

Kann das Häuschen direkt an der Grundstücksgrenze stehen?

Das hängt vom Landesrecht und Bebauungsplan ab. Grenzbebauung ist oft nur möglich bei geringer mittlerer Wandhöhe (häufig bis 3 m), ohne Aufenthaltsräume und unter Einhaltung maximaler Längen. In einigen Bundesländern gelten Sonderregeln oder Begrenzungen auf ein bestimmtes Volumen.

Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan kann strengere Vorgaben enthalten als die Landesbauordnung. Er regelt Maximalmaße, Dachform, Farben und Materialsatzungen. Ist der Plan restriktiv, ist eine Befreiung nötig, sonst droht Untersagung oder späterer Rückbau.

Reicht ein mobiles Häuschen ohne festes Fundament, um Genehmigung zu vermeiden?

Ein mobiles Modell kann unter Umständen genehmigungsfrei bleiben, da es nicht dauerhaft verankert ist. Dennoch zählen Nutzungsart, Größe und örtliche Satzungen. Manche Gemeinden werten auch dauerhaft aufgestellte, vermeintlich mobile Bauten als bauliche Anlagen.

Wie berechnet man das Volumen korrekt?

Als Brutto-Rauminhalt gilt das Produkt aus Außenlänge, Außenbreite und mittlerer Höhe (in Metern). Dächer mit starker Neigung können die mittlere Wandhöhe beeinflussen. Nutzen Sie Außenmaße, nicht die Innenmaße, für die Berechnung.

Gelten andere Regeln im Schrebergarten?

Ja.Für Parzellen nach dem Bundeskleingartengesetz gelten meist strengere Limits, oft bis 24 m² für Lauben. Auch Nutzungszwecke und zulässige Einrichtungen sind dort stärker reglementiert.

Muss der Nachbar zustimmen?

Direkte Zustimmung ist nicht immer erforderlich. Bei Grenzbebauung oder wenn der Bau die Nachbarrechte beeinträchtigt, ist oft eine Einigung sinnvoll oder sogar notwendig. Bei umstrittenen Fällen kann das zuständige Bauamt vermitteln.

Was droht bei Verstößen gegen Bauvorschriften?

Mögliche Folgen sind Bußgelder, Untersagungsverfügungen oder die Anordnung zum Abbruch. Manchmal wird auch eine nachträgliche Genehmigung verlangt, die mit Auflagen verbunden sein kann.

Wann ist ein Bauantrag erforderlich und welche Unterlagen braucht das Bauamt?

Ein Bauantrag wird nötig, sobald das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Übliche Unterlagen: Lageplan, Bauzeichnungen mit Maßen, Angaben zum Gebrauch, eventuell statische Nachweise und Entwässerungskonzepte sowie Nachweise über Nachbarbenachrichtigung.

Welche Besonderheiten gibt es in einigen Bundesländern?

Beispiele: Nordrhein-Westfalen und Bayern erlauben oft bis 75 m³ Verfahrensfreiheit, NRW hat teils 30 m³ an der Grenze; Baden-Württemberg und Niedersachsen nennen häufig 40 m³, Rheinland-Pfalz 50 m³. Berlin, Sachsen und Thüringen setzen teils Flächenlimits (z. B. ab 10 m²).

Was ist bei Regenwasser und Entwässerung zu beachten?

Regenwasser ist in der Regel auf dem eigenen Grundstück zu versickern oder kontrolliert abzuleiten. Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist meist nicht erlaubt ohne Genehmigung. örtliche Vorgaben regeln Versickerungswege und Rückhaltevolumen.

Welche Vorgaben gelten für Feuerstätten und Kochgelegenheit?

Dauerhafte Feuerstätten, feste Kochstellen und sanitäre Einrichtungen machen aus einem Geräteschuppen schnell ein Gebäude mit besonderer Genehmigungspflicht. Solche Ausstattungen sind in vielen Fällen untersagt oder erlauben nur unter strengen Auflagen den Betrieb.

Wie vermeide ich Konflikte bei Grenzbebauung?

Klären Sie die rechtliche Lage anhand der Landesbauordnung und des Bebauungsplans, sprechen Sie früh mit angrenzenden Eigentümern und holen Sie im Zweifel eine schriftliche Zustimmung ein. Eine vorherige Abstimmung reduziert Risiko für spätere Rechtsstreitigkeiten.

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